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Fuhrparkmanagement · CSRD

CSRD und ihre Auswirkungen auf das Flottenmanagement

Die CSRD verpflichtet Unternehmen, über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen zu berichten – im Fuhrpark vor allem über CO₂-Ausstoß und Energieverbrauch der Flotte. Nach der Omnibus-Reform von 2026 gilt sie für EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. Euro Nettoumsatz – beide Grenzen müssen überschritten sein –, für bisher nicht berichtspflichtige Unternehmen erstmals für Geschäftsjahre ab 2027. Kleinere Unternehmen betrifft sie oft indirekt über Kundenanfragen.

Aktualisiert: · Veröffentlicht: · 8 Min. Lesezeit · Von Ketty Gomez

CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die große Unternehmen verpflichtet, im Lagebericht standardisiert über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu berichten. Sie löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anwendungsbereich nach Omnibus I: EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. Euro Nettoumsatz – beide Grenzen müssen überschritten sein
  • Start: erstmals für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027; Umsetzung in nationales Recht bis 19. März 2027
  • Nicht-EU-Unternehmen: Bericht über EU-Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2028
  • Fuhrpark-Bezug: CO₂-Ausstoß und Energieverbrauch der Flotte gehören zu den Umweltdaten
  • Indirekte Wirkung: Berichtspflichtige Kunden fragen Emissionsdaten bei Lieferanten und Dienstleistern ab

Nachhaltigkeit gewinnt im Unternehmensalltag zunehmend an Bedeutung – auch im Fuhrparkmanagement. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die EU neue Standards für die Berichterstattung über nachhaltige Geschäftspraktiken eingeführt. Doch was bedeutet das konkret für das Flottenmanagement?

Was steckt hinter der CSRD?

Die CSRD ist die Weiterentwicklung der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Unternehmen müssen detaillierter und standardisierter über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG-Kriterien) berichten. Das Ziel: mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in der nachhaltigen Unternehmensführung.

Für das Fuhrparkmanagement bedeutet das eine genauere Erfassung und Offenlegung von Umweltdaten, insbesondere in Bezug auf den CO₂-Ausstoß der Flotte.

Welche Unternehmen sind betroffen? Stand 2026

Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen wurde 2026 deutlich verkleinert. Mit der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026, in Kraft seit 18. März 2026, gelten neue Schwellenwerte:

Ursprüngliche CSRDNach Omnibus I (Richtlinie (EU) 2026/470)
KriterienZwei von drei Größenmerkmalen eines großen UnternehmensBeide Kriterien zugleich
BeschäftigteMehr als 250Im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000
UmsatzGrößenmerkmal UmsatzerlöseNettoumsatz über 450 Mio. Euro
Erstes Berichtsjahr (2. Welle)Ursprünglich 2025Geschäftsjahre ab 1. Januar 2027
Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I)
  • Anwendungsbereich: Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen, bei denen am Bilanzstichtag sowohl die Grenze von 450 Mio. Euro Nettoumsatzerlösen als auch von durchschnittlich 1.000 Beschäftigten überschritten wird; für Mutterunternehmen gilt das auf konsolidierter Basis (Art. 19a und 29a Richtlinie 2013/34/EU).
  • Erstanwendung: Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen (Art. 5 Abs. 2 Richtlinie (EU) 2022/2464). Für bereits seit 2024 berichtende Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten können die Mitgliedstaaten für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 eine Ausnahme vorsehen, wenn eine der neuen Grenzen nicht überschritten wird.
  • Nicht-EU-Unternehmen: Berichtspflichtig über ihre EU-Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen mit jeweils mehr als 200 Mio. Euro Nettoumsatz, wenn das Unternehmen in den beiden letzten Geschäftsjahren jeweils mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz in der EU erzielt hat – für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2028 (Art. 40a Richtlinie 2013/34/EU).
  • Umsetzung: Die Mitgliedstaaten haben die CSRD-Änderungen bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umzusetzen.
CSRD nach Omnibus I: die wichtigsten Stichtage
  • 18. März 2026: Omnibus-I-Richtlinie tritt in Kraft
  • 1. Januar 2027: Beginn des ersten berichtspflichtigen Geschäftsjahres für Unternehmen im Anwendungsbereich
  • 19. März 2027: Frist für die Umsetzung in nationales Recht
  • 2028: erster Bericht über das Geschäftsjahr 2027
  • 1. Januar 2028: Beginn der ersten Geschäftsjahre, für die Nicht-EU-Unternehmen über ihre EU-Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen berichten

Quellen: Richtlinie (EU) 2026/470, Art. 3, 5 und 6; Richtlinie (EU) 2022/2464, Art. 5 Abs. 2; CSR-in-Deutschland (BMAS). Stand 27.10.2026.

In Deutschland war das Umsetzungsgesetz im Frühjahr 2026 noch im parlamentarischen Verfahren. Bis dahin bleibt es für bisher berichtspflichtige Unternehmen bei der nichtfinanziellen Erklärung nach §§ 289b ff. HGB.

Für kleinere Flottenbetreiber lohnt sich die Vorbereitung trotzdem: Berichtspflichtige Kunden brauchen Emissionsdaten aus ihrer Wertschöpfungskette und fragen sie bei Lieferanten und Dienstleistern ab.

Was verlangt die CSRD von berichtspflichtigen Unternehmen?

Die CSRD verändert nicht nur den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen, sondern auch die Art des Berichts. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nennt auf dem Portal CSR-in-Deutschland unter anderem folgende Neuerungen gegenüber der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung:

AnforderungWas sie bedeutetFolge für die Fuhrparkdaten
Einheitliche StandardsBerichtet wird nach EU-weit verbindlichen Standards, stärker über KennzahlenVerbrauch und Emissionen jedes Jahr nach derselben Methode berechnen
Doppelte WesentlichkeitBericht über Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt und über Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das UnternehmenFlottenemissionen ebenso darstellen wie Risiken, etwa durch steigende Energiekosten
Externe PrüfungDer Nachhaltigkeitsbericht wird wie der Finanzbericht extern geprüftDatenherkunft, Berechnungsweg und Korrekturen nachvollziehbar dokumentieren
Teil des LageberichtsNachhaltigkeitsangaben stehen im Lagebericht, in einem einheitlichen elektronischen FormatFuhrparkdaten rechtzeitig vor dem Jahresabschluss bereitstellen

Die externe Prüfung ist für das Fuhrparkmanagement die folgenreichste Neuerung. Eine Tabelle mit geschätzten Verbräuchen reicht dann nicht mehr; der Prüfer muss jede Kennzahl bis zur Tankquittung, Ladekartenabrechnung oder zum Kilometerstand zurückverfolgen können.

Der Zeitplan ist ebenfalls eng: Weil die Nachhaltigkeitsangaben Teil des Lageberichts sind, müssen die Flottendaten eines Geschäftsjahres zusammen mit den Finanzdaten fertig sein. Abrechnungen von Tank- und Ladekarten für Dezember sollten deshalb früh im neuen Jahr vorliegen.

Was gilt für Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen?

Kleine und mittlere Unternehmen sind nach der Omnibus-Reform grundsätzlich von den CSRD-Pflichten ausgenommen. Nach Angaben des BMAS können sie aber freiwillig nach dem vereinfachten Standard VSME (Voluntary Standard for SMEs) berichten.

Ein freiwilliger Bericht lohnt sich für mittelständische Flottenbetreiber vor allem dann, wenn mehrere große Kunden Emissionsdaten anfragen. Statt jede Anfrage einzeln zu beantworten, lassen sich die Fuhrparkkennzahlen einmal jährlich nach einem einheitlichen Schema aufbereiten und bei Bedarf weitergeben.

Endgültig ist der Anwendungsbereich nicht festgelegt. Die Omnibus-I-Richtlinie enthält eine Überprüfungsklausel, nach der eine spätere Ausweitung des Anwendungsbereichs zu prüfen ist – etwa auf große Unternehmen unterhalb der neuen Schwellen; den Bericht dazu legt die EU-Kommission bis 30. April 2031 vor. Wer seine Flottendaten heute strukturiert erfasst, ist auch auf diesen Fall vorbereitet.

Welche Fuhrparkdaten werden für die Berichterstattung gebraucht?

DatenpunktQuelle im FuhrparkNutzen für den Bericht
Kraftstoffverbrauch je FahrzeugTankkarten, TelematikGrundlage der CO₂-Berechnung
Stromverbrauch (E-Fahrzeuge)Ladekarten, Wallbox-AbrechnungEnergieverbrauch der Flotte
Gefahrene KilometerTelematik, Fahrtenbuch, KilometerstandEmissionen je km, Vergleich über die Zeit
AntriebsmixFahrzeugstammdatenFortschritt der Elektrifizierung
CO₂-EmissionenBerechnet aus VerbrauchKernkennzahl im Umweltteil

Welche Kennzahlen sich dafür eignen, zeigt der Leitfaden zu den 7 wichtigsten KPIs im Fuhrparkmanagement.

Wie machen Sie Ihre Fuhrparkdaten berichtsfähig?

Berichtsfähig sind Fuhrparkdaten, wenn sie vollständig, je Fahrzeug nachvollziehbar und über Jahre vergleichbar erhoben werden. Der Aufbau folgt einer festen Reihenfolge.

Fuhrparkdaten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufbereiten
  1. Datenquellen festlegen: Tankkarten, Ladekarten, Wallbox-Abrechnung, Telematik und Fahrtenbuch als führende Quellen bestimmen.
  2. Stammdaten vervollständigen: Für jedes Fahrzeug Antriebsart, Kraftstoff und Zuordnung zu Standort oder Kostenstelle erfassen.
  3. Verbrauch und Kilometer abgleichen: Kilometerstände plausibilisieren und Lücken oder Ausreißer bereinigen.
  4. Emissionen berechnen: CO₂ aus dem Verbrauch mit einer einheitlichen, dokumentierten Methode und anerkannten Emissionsfaktoren ermitteln.
  5. Zeitreihe aufbauen: Kennzahlen jährlich gleich berechnen, damit Fortschritte über die Jahre sichtbar werden.

Gilt für direkt berichtspflichtige Unternehmen ebenso wie für Zulieferer, die Datenanfragen von Kunden beantworten.

Fehlerhafte Eingaben an der Zapfsäule verfälschen die Basis; warum, zeigt der Beitrag Tankkarte: Falscher Kilometerstand kann teuer werden. Für E-Fahrzeuge erklärt der Leitfaden zu den Stromkosten von Elektro-Firmenwagen, wie sich Laden zu Hause, am Arbeitsplatz und unterwegs auf die Kosten auswirkt. Die Verbrauchsdaten liefert eine zentrale Tank- und Ladekartenverwaltung. Wer im Unternehmen für diese Daten zuständig ist, sollte schriftlich geregelt sein – meist die Fuhrparkleitung, deren Aufgaben der Beitrag zur Schlüsselrolle des Fuhrparkleiters beschreibt.

Welche Herausforderungen und Chancen entstehen für das Flottenmanagement?

Die Umsetzung der CSRD bringt für das Fuhrparkmanagement sowohl Herausforderungen als auch Chancen:

  • Datenmanagement verbessern: Unternehmen müssen detaillierte Angaben zu CO₂-Ausstoß, Energieverbrauch und anderen Nachhaltigkeitsaspekten der Flotte führen.
  • E-Mobilität forcieren: Der Umstieg auf Elektro- oder Hybridfahrzeuge hilft, die Umweltbilanz zu verbessern. Mehr dazu in der Themenwelt E-Mobilität im Fuhrpark und in der FAQ Wie wirkt sich eine grüne Flotte auf die CO₂-Bilanz aus?
  • Telematik und Digitalisierung nutzen: Smarte Technologien ermöglichen eine präzisere Datenerfassung und helfen bei der Nachhaltigkeitsstrategie – siehe Telematik im Flottenmanagement.

Welche weiteren Entwicklungen den Fuhrpark verändern, zeigt der Überblick Trends im Fuhrparkmanagement.

Fazit: Nachhaltige Flottenstrategie als Wettbewerbsvorteil

Die CSRD macht Nachhaltigkeit im Fuhrpark zu einer zentralen unternehmerischen Aufgabe – direkt für große Unternehmen, indirekt für viele ihrer Partner. Wer frühzeitig auf eine umweltfreundliche Flottenstrategie und saubere Verbrauchsdaten setzt, kann Anforderungen erfüllen und zugleich Kosten senken. Moderne Lösungen im Flottenmanagement erleichtern die Umsetzung und helfen, den Fuhrpark effizient und nachhaltig zu steuern.

Häufige Fragen

Was ist die CSRD?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive ist eine EU-Richtlinie, die die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablöst. Sie verpflichtet Unternehmen, detaillierter und standardisierter über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte zu berichten.

Welche Unternehmen müssen nach der CSRD berichten?

Nach der Omnibus-Änderung (Richtlinie (EU) 2026/470) EU-Unternehmen, die am Bilanzstichtag beide Grenzen überschreiten: im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigte und Nettoumsatzerlöse über 450 Mio. Euro; bei Konzernen zählt die konsolidierte Gruppe. Die Pflicht greift für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Nicht-EU-Unternehmen mit mehr als 450 Mio. Euro Umsatz in der EU berichten über ihre EU-Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2028.

Betrifft die CSRD auch kleinere Unternehmen mit Fuhrpark?

Direkt meist nicht. Indirekt aber oft: Berichtspflichtige Kunden fragen bei Lieferanten und Dienstleistern Emissionsdaten ab. Wer CO₂-Ausstoß und Energieverbrauch seiner Flotte sauber erfasst, kann solche Anfragen schnell beantworten.

Können kleine und mittlere Unternehmen freiwillig nach der CSRD berichten?

Kleine und mittlere Unternehmen sind nach der Omnibus-Reform grundsätzlich von den CSRD-Pflichten ausgenommen. Sie können aber freiwillig nach dem vereinfachten Standard VSME berichten. Für Unternehmen mit Fuhrpark ist das vor allem dann sinnvoll, wenn große Kunden regelmäßig Emissions- und Verbrauchsdaten anfragen und eine einheitliche Antwort gebraucht wird.

Welche Fuhrparkdaten sind für die Nachhaltigkeitsberichterstattung relevant?

Vor allem Kraftstoff- und Stromverbrauch je Fahrzeug, gefahrene Kilometer, daraus berechnete CO₂-Emissionen, der Antriebsmix der Flotte und die Entwicklung über die Zeit.

Gilt die CSRD in Deutschland schon?

Die EU-Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden; die Frist für die Omnibus-Änderung läuft bis 19. März 2027. Das deutsche Umsetzungsgesetz war im Frühjahr 2026 noch im parlamentarischen Verfahren. Bis dahin gilt für bisher berichtspflichtige Unternehmen die nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 289b ff. HGB.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Über die Autorin

Ketty Gomez, Fachautorin für Flottenmanagement & Arbeitssicherheit bei carvion

Ketty Gomez ist Fachautorin für Flottenmanagement und Arbeitssicherheit bei carvion und schreibt praxisnah über Fuhrparkprozesse, Car-Policy und Dienstwagenbesteuerung.

Kontakt: carvion.com/kontakt

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