Häufige Frage
Welche Vorgaben gibt es zur Nutzung von Navigationssystemen und anderen technischen Geräten im Dienstwagen?
Die Nutzung von Navigationssystemen, Smartphones und Infotainment im Dienstwagen ist erlaubt – aber nicht grenzenlos. Fuhrparkmanager sollten zentrale Punkte kennen und in die Fahrerunterweisung integrieren.
Welche Regeln gelten für Navigationssysteme, Smartphones und Infotainment?
Im modernen Fuhrparkmanagement gehört die Ausstattung von Dienstfahrzeugen mit digitalen Helfern längst zum Standard. Doch welche Regeln gelten für Navigationssysteme, Smartphones und Infotainment? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten – verständlich und praxisnah zusammengefasst.
Straßenverkehrsordnung (StVO): Hände weg vom Smartphone Elektronische Geräte dürfen während der Fahrt nur genutzt werden, wenn sie dafür weder aufgenommen noch gehalten werden und entweder nur Sprachsteuerung und Vorlesefunktion zum Einsatz kommen oder der Blick nur kurz und den Verkehrsverhältnissen angepasst zum Gerät wandert. Das gilt auch für integrierte oder mobile Navigationsgeräte.
§ 23 Abs. 1a Satz 1 StVO: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn 1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und 2. entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
§ 23 Abs. 1a Satz 2 StVO: Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.
Welche Dienstanweisungen sind im PKW-Fuhrparkmanagement sinnvoll?
Im professionellen PKW-Fuhrparkmanagement sollten klare Dienstanweisungen gelten:
- Nur Freisprecheinrichtungen verwenden
- Routen vor Fahrtbeginn ins Navigationsgerät eingeben
- Keine Textnachrichten, E-Mails oder Social Media während der Fahrt
Das erhöht die Sicherheit im Alltag und erleichtert die Argumentation in Haftungsfällen – intern wie extern.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Wird ein Fahrer mit einem Handy am Steuer erwischt, droht derzeit ein Bußgeld von 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg – bei Gefährdung oder Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen. Das gilt auch dann, wenn nur „kurz der Song gewechselt“ oder eine Nachricht gelesen wird.
| Verstoß (§ 23 Abs. 1a StVO) | Bußgeld | Fahrverbot | Punkte |
|---|---|---|---|
| Elektronisches Gerät beim Führen eines Fahrzeugs rechtswidrig benutzt | 100 € | – | 1 |
| … mit Gefährdung | 150 € | 1 Monat | 2 |
| … mit Sachbeschädigung | 200 € | 1 Monat | 2 |
Stand der Prüfung: 26.10.2026 (BKatV Anlage Nr. 246.1–246.3, FeV Anlage 13).
Welche Verantwortung trägt das Unternehmen?
Im Rahmen der Verantwortung als Fuhrparkmanager sollten Sie:
- Mitarbeitende regelmäßig über gesetzliche Regelungen informieren
- Die Einhaltung dokumentieren (z. B. Führerscheinkontrolle oder Fahrerunterweisung)
- Technische Geräte fachgerecht und professionell einbauen lassen
So bleibt Ihr Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite – und Ihre Fahrer ebenso.
Wie gehen Fahrer sicher mit dem Navigationssystem um?
Ein Navigationssystem ist wie ein guter Beifahrer: hilfreich, wenn man auf Hinweise hört – aber störend, wenn man ständig auf das Display schaut. Entscheidend bleibt: Die Aufmerksamkeit gehört dem Verkehr, nicht dem Bildschirm.
Ausführlich im Ratgeber
Mit welchen Strategien Sie Ablenkung am Steuer im Fuhrpark vorbeugen, erklärt unser Ratgeber Ablenkung im Straßenverkehr – 7 Strategien zur Prävention.
Weiterführend: Einführung in das Fuhrparkmanagement, die Leistungen rund ums Flottenmanagement von carvion und die Startseite von carvion. Weitere Antworten in der FAQ-Übersicht – persönliche Beratung über unsere Kontaktseite.
Häufige Fragen
Welche Vorgaben gelten für technische Geräte im Dienstwagen?
Smartphones, Navigationssysteme und Infotainment dürfen während der Fahrt nur genutzt werden, wenn das Gerät dafür weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder nur Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt werden oder nur ein kurzer, den Verhältnissen angepasster Blick auf das Gerät nötig ist (§ 23 Abs. 1a StVO). Entscheidend ist, dass der Fahrer jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug behält.
Welche Dienstanweisungen sind sinnvoll?
Empfehlenswert sind Vorgaben wie: ausschließliche Nutzung von Freisprecheinrichtungen, Eingabe der Route vor Fahrtbeginn und ein klares Verbot von Textnachrichten, E-Mails oder Social Media während der Fahrt. Diese Regeln sollten in Richtlinien und Fahrerunterweisungen verankert werden.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Wer mit einem Handy am Steuer erwischt wird, muss derzeit mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Gefährdung oder Unfall steigen Bußgeld und Punkte, zusätzlich droht ein Fahrverbot.
Welche Pflichten haben Fuhrparkmanager?
Fuhrparkmanager sollten regelmäßige Unterweisungen durchführen, die Einhaltung dokumentieren und sicherstellen, dass verbaute Geräte fachgerecht montiert und rechtlich konform genutzt werden können. So lassen sich Risiken für Unternehmen und Fahrende deutlich reduzieren.
Was ist der wichtigste Sicherheitstipp?
Der Blick gehört auf die Straße, nicht auf das Display. Digitale Helfer unterstützen, dürfen aber niemals die Konzentration auf das Verkehrsgeschehen ersetzen.
