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Car Policy: Versicherung & Schäden – Alles, was Sie wissen müssen

Im Kapitel Versicherung und Schäden legt die Car Policy fest, wie Firmenfahrzeuge versichert sind und was im Schadenfall gilt. Pflicht ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nach § 1 PflVG. Ob Voll- oder Teilkasko dazukommt, entscheidet das Unternehmen. Außerdem regelt die Car Policy Deckungssummen, Selbstbeteiligung, Meldewege und Fristen sowie die Kostenbeteiligung der Fahrer bei grober Fahrlässigkeit.

Aktualisiert: · Veröffentlicht: · 7 Min. Lesezeit · Von Ketty Gomez

Versicherungs- und Schadenregelung in der Car Policy

Der Abschnitt zu Versicherung und Schäden in der Car Policy legt fest, wie die Firmenfahrzeuge versichert sind, wie sich Mitarbeiter im Schadenfall verhalten müssen und wer welche Kosten trägt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht: Kfz-Haftpflichtversicherung nach § 1 PflVG
  • Mindestdeckung: 7,5 Mio. € für Personenschäden, 1,3 Mio. € für Sachschäden, 50.000 € für reine Vermögensschäden (Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG)
  • Meldefrist: Haftpflichtschäden innerhalb einer Woche an den Versicherer (§ 104 VVG)
  • Regelungsbedarf: Kaskoschutz, Selbstbeteiligung, Meldeweg, Konsequenzen bei Fahrlässigkeit

Die Verwaltung von Firmenfahrzeugen ist ein komplexer Bereich, in dem klare Richtlinien entscheidend sind. Ein zentraler Bestandteil jeder Car Policy sind die Regelungen zu Versicherung und Schäden. Was insgesamt in eine Dienstwagenrichtlinie gehört, zeigt der Ratgeber Car Policy: Was steckt dahinter?

Welche Versicherungen braucht ein Firmenfahrzeug?

Eine klare Versicherungsregelung in der Car Policy schützt Unternehmen und Mitarbeiter vor unvorhersehbaren Kosten.

VersicherungWas sie abdecktPflicht?
Kfz-HaftpflichtSchäden, die Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehenJa, § 1 PflVG
TeilkaskoBestimmte Risiken wie Diebstahl, Glasbruch oder NaturereignisseNein
VollkaskoZusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug, auch selbst verschuldeteNein
Insassenunfall / AuslandsschutzJe nach Einsatz der FahrzeugeNein

Nach § 1 PflVG muss der Halter eines Fahrzeugs mit Standort im Inland eine Haftpflichtversicherung für sich, den Eigentümer und den Fahrer abschließen und aufrechterhalten. Welche Kaskodeckung darüber hinaus gilt, entscheidet das Unternehmen – die Car Policy sollte es für jede Fahrzeugkategorie festhalten. Ob der Schutz auch im Ausland greift, behandelt der Ratgeber Car Policy: Dienstreisen ins Ausland.

Was regelt die Car Policy zu Deckungssummen und Selbstbeteiligung?

In der Car Policy sollte klar definiert sein:

  • Welche Schäden gedeckt sind: etwa Unfälle, Vandalismus und Diebstahl
  • Die Höhe der Deckungssummen: Die gesetzlichen Mindestsummen liegen bei 7,5 Mio. € für Personenschäden, 1,3 Mio. € für Sachschäden und 50.000 € für reine Vermögensschäden. Viele Flottenverträge sehen höhere Summen vor; maßgeblich ist der jeweilige Vertrag.
  • Selbstbeteiligung: ein häufig genutztes Mittel zur Kostenkontrolle. Die Policy sollte angeben, ob und in welcher Höhe Mitarbeiter im Schadenfall beteiligt werden.
SchadenZahltWas die Car Policy ergänzend regelt
Schaden eines DrittenKfz-HaftpflichtversicherungSelbstbeteiligung und deren Weitergabe an den Mitarbeiter
Schaden am eigenen Fahrzeug, auch selbst verschuldetVollkasko, sofern abgeschlossenSelbstbeteiligung und Kostenbeteiligung bei Eigenverschulden
Diebstahl, Glasbruch, NaturereignisseTeilkasko, sofern abgeschlossenMeldeweg und Ersatzfahrzeug
Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder VorsatzVersicherung je nach VertragKostenbeteiligung bis zur vollen Haftung des Mitarbeiters möglich, arbeitsrechtlich prüfen

Wie die übrigen Kosten des Firmenwagens zwischen Unternehmen und Mitarbeiter verteilt werden, zeigt der Ratgeber Kostenübernahme & Wartungspflichten.

Wie sich Versicherungsverträge für den Fuhrpark insgesamt optimieren lassen, beschreibt der Ratgeber Versicherungen clever anpassen.

Was müssen Mitarbeiter im Schadenfall tun?

Ein klar definierter Prozess sorgt dafür, dass alle wissen, was im Ernstfall zu tun ist:

Ablauf im Schadenfall mit dem Firmenwagen
  1. Sofortmaßnahmen: Unfallstelle sichern, bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage die Polizei hinzuziehen, Beweise sichern (Fotos, Zeugen).
  2. Interne Schadenmeldung: Die Car Policy sollte eine feste Frist vorgeben – etwa innerhalb von 24 Stunden – und ein Formular oder eine digitale Meldung vorsehen.
  3. Anzeige beim Versicherer: Haftpflichtschäden sind dem Versicherer nach § 104 VVG innerhalb einer Woche anzuzeigen. Die interne Frist muss so gewählt sein, dass diese Frist sicher eingehalten wird.
  4. Gutachten und Reparatur: Die Policy regelt, ob bestimmte Partnerwerkstätten genutzt werden und wie die Abwicklung mit dem Versicherer erfolgt.

Quelle: § 104 VVG (Anzeige innerhalb einer Woche). Die interne Frist von 24 Stunden ist ein Beispiel; maßgeblich ist die Car Policy. Stand 26.10.2026.

Was Fahrer direkt an der Unfallstelle tun sollten, beantwortet auch die FAQ Was tun bei einem Unfall mit einem Firmenfahrzeug?

Wird der Fahrer selbst verletzt, kann zusätzlich die gesetzliche Unfallversicherung zuständig sein: Versichert ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII auch der unmittelbare Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit. Welche Pflichten das Unternehmen dann hat, fasst der Ratgeber Wegeunfall: 8 Pflichten und Vorgehensweisen zusammen.

Den vollständigen Ablauf vom Unfall bis zur Regulierung zeigt der Ratgeber Effektives Schadenmanagement im Fuhrpark.

Wie lassen sich Schäden von vornherein vermeiden?

Ein präventiver Ansatz senkt die Zahl der Schäden. Unternehmen können in ihrer Car Policy vorsehen:

  • Fahrerschulungen: regelmäßige Trainings zu sicherem Fahren, besonders für Vielfahrer – etwa über externe Fahrerschulungen
  • Anreize für unfallfreies Fahren: Weniger Schäden wirken sich langfristig auch auf den Schadenverlauf des Flottenvertrags aus

Wie Versicherer den Schadenverlauf messen, erklärt der Ratgeber Die Schadenquote als zentrale Kennzahl.

Welche Konsequenzen drohen bei Fahrlässigkeit?

Die Car Policy sollte Konsequenzen für fahrlässiges Verhalten klar benennen:

  • Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz: Für Schäden, die so entstehen, kann die Policy eine Kostenbeteiligung bis hin zur vollen Haftung des Mitarbeiters vorsehen. Solche Klauseln sollten arbeitsrechtlich geprüft werden.
  • Alkohol und Drogen: Die Policy sollte die Fahrzeugnutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ausdrücklich verbieten und Sanktionen festlegen.

Welche Versicherungspflichten muss die Car Policy an die Fahrer weitergeben?

Der Versicherungsvertrag verpflichtet das Unternehmen als Versicherungsnehmer und Halter – im Alltag erfüllen aber die Fahrer diese Pflichten. Die Car Policy ist deshalb der Ort, an dem die Obliegenheiten aus dem Vertrag für die Mitarbeiter verständlich festgehalten werden.

Welche Pflichten vor einem Schaden in der Kfz-Haftpflicht vereinbart werden dürfen, legt § 5 Abs. 1 KfzPflVV abschließend fest. Die GDV-Musterbedingungen greifen diese Pflichten auf und ergänzen Pflichten für den Schadenfall:

PflichtWas die Car Policy dazu regeln sollteGrundlage
Nutzung nur zum vereinbarten ZweckErlaubte Nutzung, etwa Privatfahrten oder keine Vermietung§ 5 Abs. 1 Nr. 1 KfzPflVV, AKB 2015, D.1.1.1
Nur berechtigte FahrerWer das Fahrzeug fahren darf, Weitergabe an Dritte§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KfzPflVV, AKB 2015, D.1.1.2
Nur mit FahrerlaubnisRegelmäßige Führerscheinkontrolle, Meldung eines Fahrverbots§ 5 Abs. 1 Nr. 4 KfzPflVV, AKB 2015, D.1.1.3
Kein Fahren unter Alkohol oder DrogenAusdrückliches Verbot und Sanktionen§ 5 Abs. 1 Nr. 5 KfzPflVV, AKB 2015, D.1.2.1
Aufklärung nach dem SchadenUnfallort nicht verlassen, Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß beantwortenAKB 2015, E.1.1.3

Verletzt der Versicherungsnehmer eine solche Pflicht vorsätzlich, ist der Versicherer leistungsfrei; bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen (§ 28 Abs. 2 VVG). In der Kaskoversicherung gilt Entsprechendes, wenn der Schaden selbst grob fahrlässig herbeigeführt wurde (§ 81 Abs. 2 VVG).

In der Kfz-Haftpflicht ist die Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen – also auch dem Fahrer – auf höchstens je 5.000 € beschränkt (§ 5 Abs. 3 KfzPflVV). Geschädigte erhalten ihren Schadenersatz trotzdem vom Versicherer (§ 117 Abs. 1 VVG). Wie sich die Prüfung der Fahrerlaubnis organisieren lässt, zeigt die Leistung Führerscheinkontrolle für Unternehmen.

Wie oft sollte die Regelung überprüft werden?

Versicherungsbedingungen und gesetzliche Vorgaben ändern sich. Die Car Policy sollte deshalb regelmäßig – spätestens bei jeder Vertragsverlängerung – überprüft und angepasst werden. Bei der Überarbeitung der Richtlinie unterstützt die Leistung Car Policy.

Wer die Schadenabwicklung nicht selbst übernehmen möchte, kann das Schadensmanagement an einen Dienstleister abgeben.

Fazit: Was leistet eine klare Versicherungs- und Schadenregelung?

Eine durchdachte Car Policy zu Versicherung und Schäden ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Flottenmanagements. Sie schützt das Unternehmen vor finanziellen Verlusten, sorgt für klare Verantwortlichkeiten, stellt die Einhaltung der Meldefristen sicher und trägt zur Sicherheit aller Beteiligten bei.

Häufige Fragen

Welche Versicherungen sind für Firmenfahrzeuge Pflicht?

Pflicht ist die Kfz-Haftpflichtversicherung: Nach § 1 PflVG muss der Halter eines Fahrzeugs mit Standort im Inland eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten. Voll- und Teilkasko sind freiwillig; welche davon gilt, sollte die Car Policy festhalten.

Wer zahlt bei einem selbstverschuldeten Unfall mit dem Firmenwagen?

Schäden Dritter trägt die Haftpflichtversicherung, Schäden am eigenen Fahrzeug die Vollkasko – jeweils abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Car Policy kann vorsehen, dass Mitarbeiter bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz an den Kosten beteiligt werden.

Wie muss ein Schaden am Firmenwagen gemeldet werden?

Die Car Policy sollte einen festen Meldeweg und eine interne Frist vorgeben. Gegenüber dem Haftpflichtversicherer gilt § 104 VVG: Tatsachen, die eine Haftung gegenüber Dritten begründen können, sind innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Was ist eine Selbstbeteiligung in der Firmenwagen-Versicherung?

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst trägt. Die Car Policy kann regeln, ob dieser Betrag bei verschuldetem Schaden ganz oder teilweise auf den Mitarbeiter übergeht.

Kann der Versicherer den Fahrer eines Firmenwagens in Regress nehmen?

Ja, wenn der Fahrer eine vertragliche Pflicht verletzt, etwa ohne Fahrerlaubnis oder unter Alkoholeinfluss fährt. In der Kfz-Haftpflicht ist die Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen nach § 5 Abs. 3 KfzPflVV auf höchstens je 5.000 € beschränkt. Den Geschädigten muss der Versicherer trotzdem entschädigen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Über die Autorin

Ketty Gomez, Fachautorin für Flottenmanagement & Arbeitssicherheit bei carvion

Ketty Gomez ist Fachautorin für Flottenmanagement und Arbeitssicherheit bei carvion und schreibt praxisnah über Fuhrparkprozesse, Car-Policy und Dienstwagenbesteuerung.

Kontakt: carvion.com/kontakt

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