Fuhrparkmanagement · wann lohnt sich ein Firmenwagen
Wann lohnt sich ein Firmenwagen? Ein umfassender Leitfaden
Ein Firmenwagen lohnt sich, wenn die eingesparten Kosten für ein eigenes Auto höher sind als die Steuer und Sozialabgaben auf den geldwerten Vorteil. Dieser beträgt bei der 1-%-Regel monatlich 1 % des Bruttolistenpreises plus 0,03 % je Entfernungskilometer zur Arbeit; bei reinen E-Autos wird nur ein Viertel des Listenpreises angesetzt (Anschaffung ab 1.7.2025: bis 100.000 €). Wer überwiegend dienstlich fährt, vergleicht zusätzlich mit dem Fahrtenbuch.
Ein Firmenwagen (synonym: Dienstwagen) ist ein Fahrzeug des Arbeitgebers, das Beschäftigten für dienstliche und – wenn vereinbart – auch private Fahrten überlassen wird. Die private Nutzung ist ein geldwerter Vorteil, der als Arbeitslohn versteuert wird (§ 8 Abs. 2 EStG).
Das Wichtigste in Kürze
- Kernfrage: Lohnt sich, wenn die eingesparten Kosten für ein eigenes Auto die Steuer und Sozialabgaben auf den geldwerten Vorteil übersteigen.
- 1-%-Regel: monatlich 1 % des Bruttolistenpreises + 0,03 % je Entfernungskilometer zur ersten Tätigkeitsstätte.
- Fahrtenbuch: tatsächlicher Kostenanteil für Privatfahrten und Arbeitsweg – lohnt sich, wenn er unter dem Pauschalwert liegt.
- E-Autos: ¼ des Listenpreises, für Anschaffungen ab 1.7.2025 bis 100.000 € Bruttolistenpreis; Plug-in-Hybride ½ nur unter Bedingungen.
- Werbungskosten: Die Entfernungspauschale (2026: 0,38 €/km ab km 1) bleibt auch mit Firmenwagen abziehbar.
- Arbeitgeber: Fahrzeugkosten sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG).
Ein Firmenwagen gehört nach wie vor zu den beliebtesten Benefits im Arbeitsleben. Für viele Beschäftigte ist er ein Symbol für Wertschätzung und Status – für Unternehmen ein Baustein von Mobilitätskonzept, Flottenmanagement und moderner Vergütung. Doch die entscheidende Frage lautet: Wann lohnt sich ein Firmenwagen wirklich – und für wen?
Die Antwort ist selten schwarz-weiß. Sie hängt von individuellen Faktoren ab: Fahrprofil, Steuerklasse, Bruttogehalt, Fahrzeugtyp, Unternehmenspolitik und nicht zuletzt von der Frage, wie professionell der Firmenwagen ins Fuhrparkmanagement eingebunden wird. Dieser Leitfaden zeigt, welche Aspekte Sie berücksichtigen sollten und wie Sie systematisch prüfen, ob sich ein Dienstwagen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechnet.
Welche Vorteile hat ein Firmenwagen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Ob sich ein Firmenwagen lohnt, hängt untrennbar mit seinen Vorteilen zusammen. Diese sind je nach Perspektive unterschiedlich – aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht.
Vorteile für Arbeitnehmer
- Kosteneinsparungen im Alltag: In vielen Modellen übernimmt der Arbeitgeber laufende Kosten wie Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung, Reparaturen, TÜV/AU, Reifenwechsel und teilweise auch Kraftstoff oder Strom. Das entlastet das private Budget – vor allem bei regelmäßigen Fahrten.
- Planbare Mobilitätskosten: Statt unvorhersehbarer Reparaturen oder hoher Einmalinvestitionen für ein eigenes Fahrzeug entstehen monatlich kalkulierbare Belastungen über die Versteuerung des geldwerten Vorteils.
- Attraktive Fahrzeuge & moderne Technik: Dienstwagen sind häufig höherwertig ausgestattet als privat finanzierte Fahrzeuge – inklusive Assistenzsystemen, Komfort-Extras und aktueller Sicherheitstechnik.
- Steuerliche Vorteile bei E- & Hybridfahrzeugen: Bei reinen E-Autos wird innerhalb der Listenpreisgrenze nur ein Viertel, bei Plug-in-Hybriden unter bestimmten Bedingungen die Hälfte des Bruttolistenpreises angesetzt (Details im Abschnitt zu 1-%-Regel und Fahrtenbuch).
Vorteile für Arbeitgeber
- Attraktives Benefit zur Mitarbeiterbindung: Ein Firmenwagen wird häufig als wertschätzender Baustein des Vergütungspakets wahrgenommen – besonders im Vertrieb, Außendienst oder bei Führungspositionen.
- Employer Branding: Ein moderner, gut gebrandeter Fuhrpark stärkt den Auftritt des Unternehmens nach außen – bei Kunden, Partnern und Bewerbenden.
- Betriebsausgaben: Abschreibung bzw. Leasingraten und laufende Kosten sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) – auch wenn das Fahrzeug Beschäftigten zur Privatnutzung überlassen wird. In Verbindung mit professionellem Fuhrparkmanagement entsteht ein strukturierter Kostenrahmen.
- Standardisierung der Mobilität: Statt vieler individueller Lösungen (Kilometergeld, Mischmodelle) sorgt ein klar geregeltes Firmenwagenkonzept für Transparenz und Vergleichbarkeit.
1-%-Regel oder Fahrtenbuch – welche steuerlichen Grundlagen gelten?
Ob sich ein Firmenwagen lohnt, entscheidet sich zu einem großen Teil über die steuerliche Bewertung des geldwerten Vorteils. In Deutschland gibt es zwei Methoden; Arbeitgeber und Arbeitnehmer legen sie für jedes Kalenderjahr fest (R 8.1 Abs. 9 Nr. 3 LStR).
Die 1-%-Regel (pauschale Methode)
Bei der 1-%-Regel wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert. Hinzu kommen 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Wer nur selten ins Büro fährt, kann stattdessen die Einzelbewertung mit 0,002 % je tatsächlicher Fahrt verlangen (höchstens 180 Fahrten im Jahr).
- Vorteile: Einfach in der Handhabung, kein Fahrtenbuch nötig, in der Lohnabrechnung gut abbildbar.
- Nachteile: Wenig flexibel, kann bei geringer Privatnutzung oder sehr teuren Fahrzeugen zu einer vergleichsweise hohen Steuerlast führen.
Das Fahrtenbuch (individuelle Methode)
Beim Fahrtenbuch wird der Anteil der Privatfahrten und Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte an den gesamten Fahrzeugkosten versteuert. Grundlage sind lückenlos dokumentierte Fahrten und belegte Kosten.
- Vorteile: Realitätsnah; günstiger, wenn der Kostenanteil der Privatfahrten unter dem Pauschalwert liegt.
- Nachteile: Hoher Dokumentationsaufwand, strenge Anforderungen an Vollständigkeit und Zeitnähe; ein verworfenes Fahrtenbuch führt zur 1-%-Regel.
Digitale Fahrtenbuchlösungen und Telematiksysteme können den Aufwand reduzieren und helfen, Fehler zu vermeiden – insbesondere, wenn sie sauber in das Flottenmanagement integriert sind. Elektronische Fahrtenbücher werden anerkannt, wenn nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen oder dokumentiert sind (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 LStR).
| Fahrzeug (Anschaffung ab 1.7.2025) | Angesetzter Listenpreis | Effektiv pro Monat (Privatnutzung) |
|---|---|---|
| Verbrenner / nicht begünstigt | voll | 1 % des BLP |
| Plug-in-Hybrid mit ≤ 50 g CO₂/km oder ≥ 80 km elektrischer Reichweite | ½ | 0,5 % des BLP |
| Reines E-Auto bis 100.000 € BLP | ¼ | 0,25 % des BLP |
| Reines E-Auto über 100.000 € BLP | ½ | 0,5 % des BLP |
Für früher angeschaffte Fahrzeuge gelten niedrigere Grenzen: 60.000 € (Anschaffung 2019–2023) bzw. 70.000 € (1.1.2024–30.6.2025) für E-Autos und 40 km (2019–2021) bzw. 60 km (2022–2024) Mindestreichweite für Plug-in-Hybride. Mehr dazu: Bruttolistenpreis Dienstwagen – 7 Fakten zum geldwerten Vorteil.
„Für die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Fahrten gilt § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 entsprechend. Kann das Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 genutzt werden, erhöht sich der Wert in Satz 2 für jeden Kalendermonat um 0,03 Prozent des Listenpreises im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie der Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3.“
Praxishinweis: Methode ans Fahrprofil anpassen
Nicht jede Methode passt zu jedem Fahrprofil. Wer viel privat fährt, ist mit der 1-%-Regel häufig gut bedient. Wer fast ausschließlich dienstlich fährt, sollte das Fahrtenbuch durchrechnen – vorausgesetzt, die Dokumentation ist zuverlässig organisiert.
Wann lohnt sich ein Firmenwagen für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer ist ein Firmenwagen dann interessant, wenn sich Nettonutzen und persönlicher Mobilitätsbedarf sinnvoll ergänzen. Typische Szenarien, in denen sich ein Firmenwagen lohnen kann:
- Dienstliche Fahrten dominieren: Außendienst, Serviceeinsätze, regelmäßige Kundenbesuche, hohe Jahreslaufleistungen. Je mehr dienstliche Fahrten, desto eher lohnt sich das Modell.
- Regelmäßiger Arbeitsweg: Wer täglich zur Arbeit fährt, profitiert von übernommenen laufenden Kosten. Allerdings steigt mit der Entfernung auch der 0,03-%-Zuschlag – bei langen Strecken lohnt der genaue Vergleich.
- Elektro- oder Hybridfahrzeug mit reduzierter Versteuerung: Der niedrigere angesetzte Listenpreis kann den Firmenwagen erheblich attraktiver machen.
- Kein oder nur begrenztes eigenes Fahrzeug geplant: Wenn der Firmenwagen das private Fahrzeug ersetzt, wird der Vorteil deutlich größer als bei einem zusätzlichen Zweitwagen.
Ob sich der Firmenwagen im Detail lohnt, zeigt eine individuelle Netto-Betrachtung. Viele Unternehmen stellen Beispielrechnungen zur Verfügung; zusätzlich kann eine Simulation mit Steuerberatung sinnvoll sein. Vergleichsrechnungen für drei typische Szenarien finden Sie in Wann lohnt sich ein Dienstwagen?.
- Fahrprofil erfassen: Anteil dienstlicher Fahrten, Arbeitsweg, Bürotage und Jahreskilometer festhalten.
- Geldwerten Vorteil berechnen: 1 % des Bruttolistenpreises plus 0,03 % je Entfernungskilometer; beim reinen E-Auto innerhalb der Listenpreisgrenze vom Viertel des Listenpreises.
- Methode vergleichen: Bei überwiegend dienstlicher Nutzung das Fahrtenbuch durchrechnen, bei wenigen Bürotagen die Einzelbewertung mit 0,002 % je Fahrt prüfen.
- Mehrbelastung abschätzen: Geldwerten Vorteil mit dem persönlichen Grenzsteuersatz ansetzen; Sozialversicherungsbeiträge kommen hinzu, die Entfernungspauschale bleibt als Werbungskosten abziehbar.
- Ersparnis gegenüberstellen: Die eingesparten Kosten für ein eigenes Fahrzeug – Anschaffung oder Leasing, Versicherung, Wartung, Reifen, Kfz-Steuer, ggf. Kraftstoff – mit der Mehrbelastung vergleichen.
Steuerliche Werte: Stand 26.10.2026.
Wann lohnt sich ein Firmenwagen für Arbeitgeber?
Für Arbeitgeber lohnt sich ein Firmenwagen, wenn er strategisch in die Gesamtorganisation eingebettet wird – anstatt nur „ein zusätzliches Benefit“ darzustellen.
- Rollen mit hohem Mobilitätsanteil: Hier ist der Dienstwagen häufig produktivitätsrelevant (z. B. schneller Kundenzugang, Flexibilität beim Termineinsatz).
- Gehaltsbestandteil im Wettbewerb um Fachkräfte: In manchen Branchen ist die Firmenwagenoption quasi Standard – wer sie nicht bietet, verliert an Attraktivität.
- Strukturiertes Fuhrparkmanagement: Wenn Fahrzeuge über ein zentrales Flottenkonzept gesteuert werden, entstehen Skaleneffekte bei Einkauf, Wartung und Schadenmanagement.
- Gezielte Steuerung von Marken, Antrieben & CO₂-Zielen: Dienstwagenrichtlinien erlauben es, Nachhaltigkeit und Corporate Design in der Flotte abzubilden.
Die Arbeitgebersicht mit TCO, Car Policy und Steuerrahmen vertieft Lohnt sich ein Dienstwagen? – Was du wirklich wissen musst.
Welche Nachteile, Risiken und Stolperfallen gibt es?
So attraktiv der Firmenwagen klingen mag – es gibt Aspekte, die im Vorfeld offen angesprochen werden sollten.
- Versteuerung des geldwerten Vorteils: Besonders bei Fahrzeugen mit hohem Bruttolistenpreis kann die steuerliche Belastung die gefühlten Vorteile deutlich schmälern. Der Monatswert fällt auch in Monaten an, in denen der Wagen kaum genutzt wird.
- Eingeschränkte Nutzung: Nicht jeder Firmenwagen darf ohne Weiteres von Familienmitgliedern genutzt oder im Ausland gefahren werden. Car Policy und Arbeitsvertrag sind hier entscheidend; die FAQ Dürfen Familienmitglieder den Dienstwagen nutzen? fasst die üblichen Regelungen zusammen.
- Verwaltungsaufwand: Bei Fahrtenbüchern, wechselnden Nutzern oder Poolfahrzeugen steigt der Organisationsaufwand im Unternehmen.
- Gehaltsumwandlung: Verzichtet der Arbeitnehmer für den Firmenwagen auf Barlohn, sinkt das Bruttogehalt; versteuert wird trotzdem der volle geldwerte Vorteil – der Barlohnverzicht mindert ihn nicht (BMF 03.03.2022 Rn. 55). Mögliche Auswirkungen auf Sozialleistungen und Rentenansprüche sollten vorab geprüft werden. Rechenbeispiele und Risiken dazu enthält der Beitrag Firmenwagen durch Gehaltsumwandlung.
Wie sieht eine praxisnahe Beispielrechnung aus?
Ein vereinfachtes Beispiel mit fiktiven Werten (ohne Anspruch auf steuerliche Vollständigkeit; individuelle Beratung ist immer erforderlich):
Beispiel: Firmenwagen mit 1-%-Regel
Rahmendaten (fiktiv):
- Bruttolohn: 4.000 €
- Firmenwagen (Verbrenner): Bruttolistenpreis 40.000 €
- Entfernung Wohnung – erste Tätigkeitsstätte: 20 km
- Angenommener Grenzsteuersatz: 30 % (vereinfacht)
Berechnung geldwerter Vorteil:
- 1 % von 40.000 € = 400 € (monatlich für Privatnutzung)
- 0,03 % von 40.000 € × 20 km = 240 € (für den Arbeitsweg)
- = insgesamt 640 € geldwerter Vorteil pro Monat
Bei dem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 % ergibt sich eine zusätzliche Lohnsteuer von rund 192 € im Monat (30 % von 640 €). Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge sind darin nicht enthalten – der geldwerte Vorteil ist auch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (§ 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV). Umgekehrt kann der Arbeitnehmer die Entfernungspauschale (2026: 0,38 € je Entfernungskilometer und Arbeitstag) weiterhin als Werbungskosten ansetzen.
Dem gegenüber stehen die eingesparten Kosten für ein eigenes Fahrzeug, Versicherung, Wartung, Reifen, Kfz-Steuer und ggf. Kraftstoff. Ob sich der Firmenwagen lohnt, hängt davon ab, ob diese eingesparten Kosten höher sind als die zusätzliche Belastung – und damit von Nutzungsintensität, Kostenübernahme durch den Arbeitgeber und dem individuellen Steuerprofil.
Rechenbeispiel mit fiktiven Werten, siehe Beispiel oben; ohne Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherung
Wie integrieren Sie den Firmenwagen ins Flottenmanagement?
Ein Firmenwagen lohnt sich besonders dann, wenn er kein Einzelprojekt ist, sondern in ein professionelles Flottenmanagement eingebettet wird. Dazu gehören u. a.:
- Eine klare Car Policy (wer bekommt welches Fahrzeug, mit welcher Ausstattung und welchen Nutzungsregeln?)
- Durchdachte Prozesse für Bestellung, Rückgabe, Schadenmanagement und Fuhrparkverwaltung
- Regelmäßige Kosten- und Nutzungsanalysen (TCO, Auslastung, Fahrprofile)
- Integration von Telematik- und Reporting-Lösungen, um Transparenz über Nutzung, Verbrauch und CO₂-Emissionen zu gewinnen
Welche Daten Telematik liefert und wie sie Kosten sichtbar macht, zeigt der Ratgeber Telematik im Flottenmanagement.
Fazit & nächste Schritte
Ein Firmenwagen kann sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber lohnen – ist aber kein Selbstläufer. Ob er wirklich Vorteile bringt, entscheidet sich an der Schnittstelle von Fahrprofil, Steuerwirkung, Kostenstruktur und Unternehmenspolitik.
Für Beschäftigte gilt: Ein Firmenwagen lohnt sich insbesondere, wenn dienstliche Fahrten im Vordergrund stehen, die laufenden Kosten weitgehend vom Arbeitgeber übernommen werden und die steuerliche Mehrbelastung im Verhältnis zu den Ersparnissen moderat bleibt. Elektrofahrzeuge innerhalb der Listenpreisgrenze können die Attraktivität zusätzlich erhöhen.
Für Unternehmen gilt: Ein gut gesteuertes Firmenwagenkonzept ist ein Baustein im Flottenmanagement – nicht nur ein einzelnes Benefit. Wer Car Policy, Kostenkontrolle, Nachhaltigkeitsziele und Mitarbeiterbindung zusammendenkt, nutzt den Firmenwagen als strategisches Instrument.
Im nächsten Schritt lohnt sich eine strukturierte Bestandsaufnahme: Wie sehen aktuelle Mobilitätsbedarfe, Kosten und Richtlinien aus? Welche Rollen benötigen zwingend ein Fahrzeug, wo wären Alternativen sinnvoll? In einem unverbindlichen Erstgespräch mit carvion lassen sich diese Fragen klären – und ein Fahrplan für ein wirtschaftliches, transparentes und zeitgemäßes Firmenwagenmodell entwickeln.
Häufige Fragen
Ab wann lohnt sich ein Firmenwagen für Arbeitnehmer?
Ein Firmenwagen lohnt sich vor allem, wenn dienstliche Fahrten dominieren, ein eigenes Fahrzeug ohnehin benötigt würde und der Arbeitgeber einen Großteil der laufenden Kosten trägt. Je moderater der Bruttolistenpreis und je kürzer der Arbeitsweg, desto niedriger der zu versteuernde geldwerte Vorteil. Bei reinen E-Autos wird innerhalb der Listenpreisgrenze nur ein Viertel des Listenpreises angesetzt.
1-%-Regel oder Fahrtenbuch – was ist besser?
Die 1-%-Regel ist einfach zu handhaben. Das Fahrtenbuch (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG) ist günstiger, wenn der Anteil der Privatfahrten und Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte an den tatsächlichen Gesamtkosten niedriger ist als der Pauschalwert. Welche Methode günstiger ist, lässt sich nur durch eine individuelle Vergleichsrechnung beurteilen, idealerweise mit Unterstützung einer Steuerberatung. Die Methode gilt für das ganze Kalenderjahr.
Lohnt sich ein Elektroauto als Firmenwagen?
Steuerlich oft ja: Bei reinen E-Autos wird nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, wenn er die für das Anschaffungsdatum geltende Grenze nicht übersteigt (Anschaffung ab 1.7.2025: 100.000 €, davor 70.000 € bzw. 60.000 €). Das gilt auch für den Zuschlag für den Arbeitsweg. Ob sich das Fahrzeug im Alltag eignet, hängt von Fahrprofil und Lademöglichkeiten ab; Laden beim Arbeitgeber ist steuerfrei, wenn es zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird (§ 3 Nr. 46 EStG).
Welche Kosten übernimmt in der Regel der Arbeitgeber beim Firmenwagen?
Typischerweise übernimmt der Arbeitgeber Leasingraten oder Abschreibungskosten, Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung, Verschleißteile und teilweise auch Kraftstoff oder Strom. Die genaue Kostenteilung hängt von der Dienstwagenrichtlinie ab. Trägt der Arbeitnehmer vereinbarungsgemäß einzelne Kosten selbst, mindert das den geldwerten Vorteil – höchstens bis auf 0 €.
Was passiert mit dem Firmenwagen bei Jobwechsel oder längerer Krankheit?
In vielen Dienstwagenregelungen endet die Nutzungsmöglichkeit mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen oder wird bei längerer Krankheit und Elternzeit angepasst. Steuerlich gilt das Monatsprinzip: Der geldwerte Vorteil entfällt nur für volle Kalendermonate, in denen kein Firmenwagen zur Verfügung steht (R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 LStR). Die konkreten Regelungen sollten in Car Policy und Arbeitsvertrag beschrieben sein.
Kann ich mit Firmenwagen noch die Entfernungspauschale absetzen?
Ja. Die Entfernungspauschale ist ein Werbungskostenabzug und gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer ein eigenes oder ein überlassenes Fahrzeug nutzt – 2026 mit 0,38 € je vollem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Versteuert der Arbeitgeber den Arbeitsweganteil pauschal mit 15 %, mindert der pauschal versteuerte Betrag die abziehbaren Werbungskosten.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 6 EStG – Bewertung (Abs. 1 Nr. 4 Satz 2: Listenpreis, Elektro- und Hybridfahrzeuge)
- § 8 EStG – Einnahmen (Abs. 2 Sätze 2–4: Dienstwagen, Fahrtenbuch)
- § 52 EStG – Anwendungsvorschriften (Abs. 12: Listenpreisgrenzen nach Anschaffungsdatum)
- § 9 EStG – Werbungskosten (Abs. 1 Satz 3 Nr. 4: Entfernungspauschale)
- § 4 EStG – Gewinnbegriff (Abs. 4: Betriebsausgaben)
- R 8.1 Abs. 9 LStR – Private Nutzung betrieblicher Kfz (LStH 2026)
- BMF-Schreiben vom 03.03.2022 – Überlassung betrieblicher Kfz an Arbeitnehmer (LStH 2026, Anhang 24 IV 1)
- § 3 SvEV – Sonstige Sachbezüge (Abs. 1 Satz 3)
Rechtlicher Hinweis: Alle Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Steuerliche Werte: Stand 26.10.2026; maßgeblich sind die im Einzelfall geltenden Vorschriften. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

